Arbeitsrecht

Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Wenige Tage vor der Neuwahl hat der Nationalrat Änderungen im Arbeitsrecht beschlossen, die die bestehenden Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten verringern. Eine vollständige Angleichung wurde dadurch jedoch nicht erreicht. Im Wesentlichen wurde eine Gleichstellung bei den Kündigungsregeln und im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall normiert.

Ab 1.1.2021 sollen die (längeren) Angestelltenkündigungsfristen auch für Arbeiter gelten. Die kürzeren Fristen in den Arbeiterkollektivverträgen gelten dann nicht mehr. Ausgenommen sind nur Saisonbranchen wie Bau und Tourismus.

Das System der Entgeltfortzahlung der Arbeiter gilt ab 1.7.2018 auch für die Angestellten. Gleichzeitig wurden Änderungen bei der Anspruchsdauer sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter beschlossen. Wesentlich ist vor allem die Erhöhung des Anspruches auf volle Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer nach dem 1. Dienstjahr auf 8 Wochen (derzeit erst nach dem 5. Dienstjahr).