Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (E-A-R)
Gewinnverlagerung (Steuerstundung) bzw. Glättung der Progression
Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermitteln den Gewinn oder Verlust nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass mit dem gewählten Zahlungszeitpunkt Einfluss auf das steuerliche Jahresergebnis genommen werden kann[1].
Bei Einnahmen: zB durch spätere Rechnungslegung und/oder Steuerung des Zahlungseingangs
Bei Ausgaben[2]: zB durch Vorziehung oder Aufschiebung der Zahlung.
Verlustvortrag seit Veranlagung 2016 unbegrenzt möglich
Bisher konnten Einnahmen-Ausgaben-Rechner nur die Verluste der vergangenen drei Jahre vortragen, was ein erheblicher Nachteil gegenüber einem Bilanzierer darstellte. Nun ist der Verlustvortrag auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern unbegrenzt möglich. Unbeschränkt vortragsfähig sind Verluste, die ab dem Jahr 2013 entstanden sind.
[1] Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (zB Löhne) gibt es eine 15-Tage-Regel, nach der zB die am 10.01. bezahlte Dezember-Miete noch als Betriebsausgabe des alten Jahres zu berücksichtigen ist.
[2] Anlagevermögen mit einem Anschaffungswert von über € 400 ist über die Abschreibung zu berücksichtigen. In diesem Bereich ist der Zeitpunkt der Lieferung und Inbetriebnahme, nicht die Zahlung relevant. Bei bestimmten Ausgaben dürfen die Vorauszahlungen nur das laufende und das folgende Jahr betreffen (Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten).
Stand: 30. November 2018