Datenschutz – Neues Datenschutzrecht 2018

Seit 25. Mai 2018 gelten die neuen Bestimmungen zum Datenschutz. Hintergrund der neuen Datenschutzbestimmungen ist die Schaffung eines einheitliches Datenschutzrechtes für alle EU-Mitgliedstaaten. Die Umsetzung erfolgte mittels EU-Verordnung (Datenschutz-Grundverordnung, kurz „DSGVO“). Unternehmen trifft seit Mai 2018 die Pflicht die DSGVO umzusetzen. Bei Verstößen gegen die neuen Datenschutzbestimmungen drohen sehr hohe Geldstrafen! Haben Sie bereits die entsprechenden Maßnahmen in Ihrem Unternehmen gesetzt? Nachstehend ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Die neuen Datenschutzbestimmungen gelten für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten (zB Name, Adresse, Geburtsdatum) verarbeiten (Auftragsverarbeiter) oder über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung solcher Daten entscheiden (Verantwortlicher). Die neuen Regelungen gelten unabhängig von der Größe des Unternehmens und daher sowohl für Ein-Personen-Unternehmen als auch für KMU und Großunternehmen. Es gilt eine hohe Eigenverantwortung betroffener Unternehmen durch Definierung zahlreicher neuer Pflichten.

Wichtigsten Punkte:
Führung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses
Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (z.B. Verschlüsselung der Daten)
Zahlreiche Informationspflichten
Meldung von Datenschutzverletzungen
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Umfassende Rechte von Betroffenen (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht etc.)

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Stand: 30. November 2018