Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner (E-A-R)

Gewinnverlagerung (Steuerstundung) bzw. Glättung der Progression

Einnahmen-Ausgaben-Rechner ermitteln den Gewinn oder Verlust nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip. Das bedeutet, dass mit dem gewählten Zahlungszeitpunkt Einfluss auf das steuerliche Jahresergebnis genommen werden kann[1].

Bei Einnahmen: zB durch spätere Rechnungslegung und/oder Steuerung des Zahlungseingangs

Bei Ausgaben[2]: zB durch Vorziehung oder Aufschiebung der Zahlung.

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[1] Bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben (zB Löhne) gibt es eine 15-Tage-Regel, nach der zB die am 10.01. bezahlte Dezember-Miete noch als Betriebsausgabe des alten Jahres zu berücksichtigen ist.

[2] Anlagevermögen mit einem Anschaffungswert von über € 400 (ab 2020 € 800) ist über die Abschreibung zu berücksichtigen. In diesem Bereich ist der Zeitpunkt der Lieferung und Inbetriebnahme, nicht die Zahlung relevant. Bei bestimmten Ausgaben dürfen die Vorauszahlungen nur das laufende und das folgende Jahr betreffen (Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten).


Stand 01. Dezember (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)