Gewerberecht – Novelle 2017

Der Nationalrat hat am 29. Juni 2017 nach intensiver politischer Diskussion die Novelle der Gewerbeordnung beschlossen. Bisher gibt es in Österreich geregelte Gewerbe, Teilgewerbe und freie Gewerbe. Im Zuge der Reform der Gewerbeordnung kommt das Aus für die Teilgewerbe, von denen es 21 gibt. Aus 80 reglementierten Gewerben werden 75. Freie Gewerbe gibt es 440.

Die Aufhebung der Teilgewerbe-Verordnung bringt eine Erweiterung der freien Gewerbe mit sich. Konkret bedeutet das, dass die meisten der bisher reglementierten Teilgewerben zu freien Gewerben werden. Ebenfalls neu ist ein allgemeiner Gewerbeschein für alle freien Gewerbe (Single License).

Im Sinne einer Liberalisierung wurden auch die Nebenrechte erweitert. Inhaber eines Gewerbes dürfen nun bis zu 30 % in freie und bis zu 15 % in reglementierte Gewerbe „hineinarbeiten“, ohne einen neuen Gewerbeschein lösen zu müssen.

Alle Gewerbeanmeldungen werden kostenlos d. h. von Gebühren und Verwaltungsabgaben des Bundes befreit. Zusätzlich können Gewerbeanmeldungen auch unbürokratisch in den Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft erfolgen. Weiters wurden Maßnahmen gesetzt um die Dauer der Betriebsanlagengenehmigungen zu reduzieren, die maximale Verfahrensdauer sinkt von derzeit sechs Monaten auf vier Monate.