Erleichterungen bei GmbH-Gründung ab 2018

Durch das Deregulierungsgesetz 2017 ist ab 1.1.2018 eine vereinfachte GmbH-Gründung für Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter, der zugleich einziger Geschäftsführer ist, möglich. Hierbei kann eine standardisierte Errichtungserklärung verwendet werden und die GmbH ohne einen Notar gegründet werden, da die Notariatsaktpflicht sowie die Beglaubigungserfordernisse entfallen. Die Errichtungserklärung ist via Bürgerkarte bzw Handysignatur über das Unternehmensserviceportal zu registrieren. Vollelektronische Gründungen wird es aber noch nicht geben. Der Gesetzgeber vertritt die Auffassung, dass zur Kriminalitätsprävention die physische Identifizierung des Gründers weiterhin notwendig ist. Daher ist die physische Identifizierung im Zuge der auf ein neueröffnetes Bankkonto in bar zu leistenden Stammeinlage (€ 17.500 bei Stammkapital von € 35.000 bzw € 5.000 bei gründungsprivilegierter Stammeinlage von € 10.000) durch ein Kreditinstitut Voraussetzung.