INTERNATIONALES STEUERRECHTHomeoffice bei Grenzgänger-Regelung mit DE, CH und FL

In den letzten Jahren haben Telearbeit und Homeoffice-Tage den Arbeitsalltag von vielen Arbeitnehmern begleitet. Es ist auch für die Zukunft anzunehmen, dass durch die fortschreitende Digitalisierung Arbeitstätigkeiten vermehrt vom Wohnort aus vorgenommen werden. Um dieser geänderten Arbeitssituation gerecht zu werden, haben Österreich und Deutschland im Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen[1], unterzeichnet am 21.08.2023, die Grenzgänger-Regelung großzügiger ausgestaltet:

Für Grenzgänger in die Schweiz und nach Liechtenstein gibt es keine Änderungen bezüglich Home-Office zu vermelden, hier gilt weiterhin:

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[1] BMEIA, GZ 2023-0.227.211, Veröffentlichung 59/11

[2] Art. 19 DBA Deutschland


Stand 7. Dezember 2023 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)