Investitionsprämie – Ansporn zur Tätigung von Investitionen
Für Investitionen von abnutzbarem Anlagevermögen können Unternehmen eine Covid-19-Investitionsprämie[1] beantragen. Dies soll für Unternehmen ein Anreiz schaffen, Investitionen zu tätigen und die Wirtschaft dadurch weiter anzukurbeln.
Förderfähig sind Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, das min. für 3 Jahre aktiviert werden muss. Auch geringwertige Wirtschaftsgüter können in den Antrag auf Investitionsprämie aufgenommen werden, sofern die Aktivierungspflicht erfüllt wird (Abschreibung min. 3 Jahre).
Der Mindestinvestitionsbetrag beträgt dabei € 5.000 netto, der Höchstbetrag wurde bei € 50 Mio netto je Unternehmen angesetzt. Wie schon beim Fixkostenzuschuss I sind nur Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Österreich förderfähig und Investitionsgegenstände, die für den Betrieb in Österreich erworben werden.
Die Investition muss im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 28.02.2021 vorgenommen werden, dh erste Maßnahmen (bspw Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen etc) müssen in diesem Zeitraum getätigt worden sein. Die Anschaffung muss bis spätestens 28.02.2022 abgeschlossen werden (Inbetriebnahme und Bezahlung). Ausnahmen sind für Großinvestitionen (ab € 20 Mio) vorgesehen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Förderung iHv 7% der förderfähigen Kosten beantragt werden. Für bestimmte Wirtschaftsgüter zur Förderung der Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science können sogar 14% der Kosten gefördert werden.
Ab einer Zuschusshöhe von € 12.000 muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter eine Bestätigung über die Abrechnung vorgelegt werden.
Die Prämie wird erst nach erfolgter Abrechnung ausbezahlt. Der Antrag wird direkt bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) eingebracht.
Die Prämie ist steuerfrei und mit anderen Förderungen kombinierbar.
Derzeit wartet das AWS auf die Gesetzesänderung, mit der das Budget des Antragsvolumens neuerlich erhöht wird. Dennoch werden alle Anträge entgegengenommen, die Bearbeitung kann sich uU verzögern.
[1] Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“
Stand 01. Dezember 2020 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)