NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG │ Sind auch KMU betroffen?

Die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist bereits mit 05.01.2023 in Kraft getreten und wird nun schrittweise umgesetzt. In Österreich sind schätzungsweise 2.200 Unternehmen von den Berichtspflichten zu den ESG-Themen betroffen (ESG: environmental, social, governance). Für KMU gilt dabei, dass diese nur in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, wenn sie große Kapitalgesellschaften iSd § 221 UGB sind. Ebenfalls betroffen sind kapitalmarktorientierte KMU. Die Berichtspflicht tritt ab 01.01.2026 in Kraft, sofern die Gesellschaft die Ausnahmeregelung für eine Befreiung bis zum Jahr 2028 nicht in Anspruch nimmt.

KMU fallen somit grundsätzlich nicht in den direkten Anwenderkreis, jedoch gibt es mittelbare Auswirkungen für sie. Beispielsweise ergeben sich Berichtspflichten für die gesamte vor- und nachgelagerte Liefer- und Wertschöpfungskette. Hier können sich auch Verpflichtungen aus der EU-Taxonomie-VO oder dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ergeben. Außerdem hat auch ein KMU im Rahmen einer Kreditvergabe umfassenden Informationspflichten nachzukommen. Werden diese nicht erfüllt, ist mit schlechteren Konditionen oder gar einer Ablehnung des Kreditantrags zu rechnen.

Somit ist klar, dass auch KMU von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (indirekt) betroffen sind. Hier besteht bereits jetzt Handlungsbedarf in Form einer Analyse, wie stark diese (un)mittelbaren Anforderungen das eigene Unternehmen betreffen können. Gerne beraten wir Sie dazu.

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Stand 7. Dezember 2023 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)