Onlineplattformen – Meldung der Umsätze
Ab 2020 haben Online-Plattformen neue Aufzeichnungs- und Meldeverpflichtungen. Davon betroffen sind Plattformen, die die Lieferungen von Gegenständen an einen Nichtunternehmer nach Österreich unterstützen und Plattformen, die die Erbringung einer Dienstleistung an einen Nichtunternehmer vermitteln (zB Airbnb). Die betroffenen Plattformen werden verpflichtet, umfangreiche Aufzeichnungen über die vermittelten Umsätze zu führen (§ 18 Abs 11 UStG idF AbgÄG 2020). Größere Plattformen werden darüber hinaus verpflichtet, diese Umsätze bis zum 31. Januar des Folgejahres automatisch an die Abgabenbehörde zu melden. Damit die Plattformen dieser Verpflichtung nachkommen, wurde eine entsprechende Haftung der Plattformen normiert. Ab 2020 ist daher davon auszugehen, dass zB Vermietungsumsätze, die über eine Plattform wie Airbnb vermittelt werden, dem Finanzamt gemeldet werden.
Stand: 27. November 2019