Pensionsanpassung – Pensionserhöhungen und Hacklerregelung

In der Nationalratssitzung vom 19.9.2019 wurde das Pensionsanpassungsgesetz 2020 (PAG 2020) beschlossen und somit die größte Pensionsanpassung seit 25 Jahren. Alle Pensionen bis 1.111 € brutto werden um die doppelte Inflationsrate, also 3,6 %, erhöht. Für Pensionen über 1.111 € bis 2.500 € brutto erfolgt eine Absenkung der Anpassung von 3,6% bis auf 1,8%. Bei darüberliegenden Pensionen kommt der gesetzliche Anpassungsfaktor von 1,8 % zum Tragen. Über der Höchstbeitragsgrundlage (€ 5.220) liegende Pensionen werden mit einer Erhöhung von € 94 gedeckelt.

Neben der Pensionsanpassung wurde auch die sogenannte Hacklerregelung wiedereingeführt. Der Zugang zur Frühpension, der in der Vergangenheit mit einer Reihe von Maßnahmen erschwert wurde, wurde wieder erleichtert. Demnach können Versicherte nach 45 Versicherungsjahren ab dem 62. Lebensjahr abschlagsfrei in Frühpension gehen. Nach der derzeit geltenden Reglung für die Frühpension sind Pensionskürzungen bis zu 15,3 % vorgesehen. Für die Pensionisten, die seit der Abschaffung der alten Hacklerregelung 2014 in Rente gegangen sind, bleibt es nach der derzeitigen Gesetzeslage bei den Abschlägen. Eine nachträgliche Korrektur ist bis dato nicht vorgesehen. Die neue Regelung gilt derzeit nur für ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige, nicht jedoch für Beamte.

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Stand: 27. November 2019