Registrierkasse – Erhöhte Kontrollen der Registrierkassenpflicht

Bei sogenannten „Kassenschauen“ durch das Finanzamt wird in der Regel eine Betriebsbesichtigung beim Steuerpflichteigen durchgeführt. Dabei wird die Einhaltung der  Einzelaufzeichnungs-, Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht geprüft. In diesem Zusammenhang wird zB die Registrierung sämtlicher Kassen über Finanzonline überprüft und der Manipulationsschutz getestet.

Zur Erinnerung: Werden die Bestimmungen rund um die Registrierkasse nicht eingehalten, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar (Strafrahmen bis € 5.000 Strafe).