SPENDENBEGÜNSTIGUNG │ Ausweitung und Erleichterung der Begünstigungskriterien

Der Ministerrat hat am 05.07.2023 eine Reform der Spendenabsetzbarkeit beschlossen. Inzwischen liegt eine Regierungsvorlage zur Behandlung im Nationalrat vor. Vorbehaltlich der Gesetzwerdung sind insbesondere folgende Ausweitungen bzw. Erleichterungen geplant:

Eine einkommensteuerbefreite Freiwilligenpauschale soll gesetzlich verankert und erhöht werden, um ehrenamtliche Tätige steuerlich zu unterstützen.

Sollten diese Bestimmungen vom Nationalrat verabschiedet werden, bedeutet dies für viele gemeinnützige Vereine einen einfachen Zugang zur Spendenbegünstigung. Spenden an spendenbegünstigte Vereine können als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden (max. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte eines Kalenderjahres). Durch die Spendenbegünstigung kann das Spendenaufkommen angekurbelt werden. Gerne beraten wir Sie dazu.

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Stand 7. Dezember 2023 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)