Steuererklärung 2017

Automatische Berücksichtigung von Sonderausgaben

Für Spenden, aber auch für Kirchenbeiträge und die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten), wird ab 2017 ein automatischer Datenaustausch zwischen der empfangenden Organisation und der Finanzverwaltung eingerichtet. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, der empfangenden Organisation die Übermittlung der Daten zu untersagen.

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Wer für das Jahr 2016 bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben hat, für den wird eine automatische, antragslose Arbeitnehmerveranlagung erstellt. Vorrausetzung dafür ist, dass nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen und das auf Grundlage der Vorjahre anzunehmen ist, dass keine weiteren Sonderausgaben bzw Werbungskosten geltend gemacht werden (zB Spenden, Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen).

Über die automatische Veranlagung bzw über die Höhe der Steuergutschrift werden Sie vom Finanzamt informiert. Sollten zusätzliche Abzugsposten vorhanden sein, kann innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres, wie bisher, eine Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.