Umsatzsteuer – Ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5%

Als Unterstützungsmaßnahme in der Corona-Krise für besonders betroffene Branchen wurde der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt.

Von 01.07.2020 bis 31.12.2020 ist auf

  • Publikationen (Lieferung von Büchern, Zeitungen, e-books etc)
  • Umsätze aus der Tätigkeit von Künstlern, Theateraufführungen, Museen, Kinos etc
  • die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken iSd § 111 Abs 1 GewO sowie
  • Beherberung und Camping

ein ermäßigter Steuersatz von 5% anzuwenden. Eine Verlängerung des Zeitraumes wurde bereits angekündigt, jedoch noch nicht umgesetzt.

Die Pflicht zur Herabsetzung der Preise aufgrund der Änderung des Umsatzsteuersatzes entfällt in diesem Zusammenhang (§ 28 Abs 52 UStG[1]). Dh die Ersparnis, die Unternehmen durch diese Umsatzsteuersenkung erlangen, muss nicht an die Verbraucher weitergegeben werden.

Anm: Zusätzlich wurde die Umsatzsteuer auf nicht alkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10% gesenkt (dzt bis 31.12.2020 gültig).[2] Dieser Steuersatz kommt zur Anwendung, wenn nicht alle Voraussetzungen für den 5%-igen Steuersatz vorliegen (bspw verschlossene Getränke zur Mitnahme).

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[1] BGBl I 60/2020

[2] BGBl I 48/2020


Stand 01. Dezember 2020 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)