
Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Richtlinie veröffentlicht
November 25, 2022
Klienteninformation zum Jahreswechsel 2022/2023
Dezember 12, 2022Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.
Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:
Basiszinssatz | 1,38 % |
Stundungszinsen | 3,38 % |
Aussetzungszinsen | 3,38 % |
Anspruchszinsen | 3,38 % |
Beschwerdezinsen | 3,38 % |
Umsatzsteuerzinsen | 3,38 % |
Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.
Stand: 28. November 2022