Wirtshauspaket – Hilfe für Gastronomiebetriebe in der Corona-Krise

Neben der bereits erwähnten Umsatzsteuersenkung wurde die Gastgewerbepauschalierung großzügiger ausgestaltet:

  • Umsatzgrenze wurde auf € 400.000 erhöht (bisher € 255.000)
  • Erhöhung der Grundpauschale auf 15%, min € 6.000 – max € 60.000 (bisher 10%)
  • Staffelung des Mobilitätspauschales nach Gemeindegröße von 2% und bis zu 6% (max € 32.000)
  • Energie- und Raumpauschale von 8% (max € 32.000)

Wird die Pauschalierung gewählt, ist eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorgesehen. Es ist daher empfehlenswert, eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Krisensituation in diesem Jahr zu erstellen.[1]

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[1] BGBl I 48/2020


Stand 01. Dezember 2020 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)