Wirtshauspaket – Hilfe für Gastronomiebetriebe in der Corona-Krise
Neben der bereits erwähnten Umsatzsteuersenkung wurde die Gastgewerbepauschalierung großzügiger ausgestaltet:
- Umsatzgrenze wurde auf € 400.000 erhöht (bisher € 255.000)
- Erhöhung der Grundpauschale auf 15%, min € 6.000 – max € 60.000 (bisher 10%)
- Staffelung des Mobilitätspauschales nach Gemeindegröße von 2% und bis zu 6% (max € 32.000)
- Energie- und Raumpauschale von 8% (max € 32.000)
Wird die Pauschalierung gewählt, ist eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorgesehen. Es ist daher empfehlenswert, eine Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der Krisensituation in diesem Jahr zu erstellen.[1]
[1] BGBl I 48/2020
Stand 01. Dezember 2020 (Trotz sorgfältiger Bearbeitung können wir keine Haftung für die Informationen übernehmen.)